Integration Existieren ohne Existenzberechtigung: Sans Papiers in der Schweiz

B, C oder F? Ein paar Buchstaben entscheiden darüber, wie leicht sich das Leben in der Schweiz gestaltet - oder eben nicht. Jeder Aufenthaltsstatus bringt verschiedene Vorteile und Hürden mit sich. Auch und gerade in Bezug auf Arbeit. Als Arbeitgeberin für Menschen mit Migrationshintergrund haben wir von Valeriana uns deshalb gefragt, wie sich ein Leben gestaltet, wenn man im neuen Land zwar arbeiten möchte, aber nicht darf.

Wer darf? Wer nicht?

Einige unserer Mitarbeiter*innen haben (noch immer) einen Flüchtlingsstatus. Arbeitstechnisch ist das erst mal kein allzu grosses Problem. Zwar muss jede Beschäftigung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit erfasst werden, danach ist der Weg zu einer finanziell grösseren Unabhängigkeit  jedoch grösstenteils geebnet und frei. Trotzdem gibt es in der Schweiz rund 50.000 bis 99.000 Menschen, die zwar hier leben, aber nicht arbeiten dürfen. Ohne gültigen Aufenthaltstitel führen sie als sogenannte "Sans Papiers" ein Leben, das laut Gesetz eigentlich nicht existiert. Kein Aufenthaltstitel bedeutet keine Arbeitserlaubnis bedeutet keine Sozialleistungen. Keine Sozialleistungen wiederum bedeuten, dass eigene finanzielle Einnahmen umso notwendiger sind: Sans Papiers müssen also dringend  arbeiten gehen - können aber nicht. Wo das hinführt? Hallo, Schwarzmarkt!

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Bürokratische Gespenster

Gemäss Expert*innenaussagen arbeiten rund neun von zehn Sans Papiers. Rund die Hälfte davon in Privathaushalten. Damit ist schätzungsweise immer noch in jedem 16. Haushalt eine Sans-Papiers-Person beschäftigt. Also eine Person, die zwar arbeitet, aber keinerlei Absicherungen hat gegen Aus- und Unfälle jeglicher Art. Ein Leben als bürokratisches Gespenst ist vor allem eines: instabil. Doch wie kann es überhaupt so weit kommen?

Eine Studie des Staatssekretariats für Migration (SEM) aus dem Jahre 2015 definiert Menschen als Sans Papiers, die sich ohne Aufenthaltsberechtigung mehr als einen Monat und für nicht absehbare Zeit in der Schweiz aufhalten. Zum Beispiel, weil sie auf illegalem Wege in die Schweiz eingereist sind, ihre Bewilligung nicht verlängert oder ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Da Sans Papiers offiziell gar nicht existieren (dürften), sieht das Schweizer Recht keinerlei Spezialregelungen für sie vor. Zwar gibt es Grundrechte, die auch für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus gelten, doch diese einzufordern ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, ohne sich zu “outen” und damit Gefahr zu laufen, des Landes verwiesen zu werden. 

Und nun?

Hilfestellung im hürdenreichen (Nicht-)Alltag bekommen Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich, kurz: SPAZ. Diese unterstützt Migrant*innen bei jeglichen Themen des täglichen Lebens und sensibilisiert Staat und Öffentlichkeit für ihre prekäre Lebenssituation. Dazu gehört auch, immer wieder in einen Dialog zu treten - und diesen wollen wir unterstützen. Wie? Zum Beispiel, indem wir dir die Möglichkeit geben, uns Fragen zum Thema zu schicken, die wir gemeinsam mit Mitarbeitenden der SPAZ und Sans Papiers auf dieser Seite beantworten werden. Alle deine Fragen sendest du am besten an hallo@valeriana.ch. Denn wir glauben fest daran, dass wirkliche Integration mit Neugier, Offenheit und Empathie beginnt.

To be continued:


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