Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Valeriana

Art. 1

Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Schriftform

  • Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis umfassten Leistungen einschliesslich eventueller Nachtrags- u. Ergänzungsaufträge, einschliesslich Beratungsleistungen für die Plattform www.valeriana.ch
  • Sobald Valeriana den angefragten Service und Termin bestätigt hat (Einzelbuchung oder regelmässige Buchung), kommt ein Auftragsverhältnis und der Vertrag zustande. Beide Parteien können den Auftrag bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit sofort und ohne Kosten auflösen. Sobald der Termin für die 1. Buchung stattgefunden hat und die regelmässige Frequenz online gebucht ist, gilt der Auftrag als aktiviert für beide Seiten und ist bindend. Die Auflösung des Vertrags ist im 1. Monat jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich. Ab dem 2. Monat gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat per Monatsende. Die Kund*innen sind angehalten sich die regelmässig gebuchten Termine selbst einzutragen. Kund*innen erhalten zusätzlich einen persönlichen Link mit allen Terminen, auch sind dort die Rechnungen einsehbar. Ferienabwesenheiten seitens Kund*innen müssen mindestens 3 Tage im Voraus bekanntgegeben werden. Eine kurze E-Mail reicht, um dies mitzuteilen. Geschieht dies nicht und stehen die Mitarbeiter*innen vor verschlossenen Türen, müssen wir die gebuchte Zeit voll verrechnen.
  • Die Datenschutzerklärung ist ein integrierter Bestandteil der AGBs. Diese ist ersichtlich unter www.valeriana.ch/datenschutz. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Art. 2

Leistungen und Umfang

  • Valeriana nimmt Aufträge von Kund*innen entgegen, die bei Bestellung auf www.valeriana.ch eingegangen sind. Ein Vertrag zwischen den Kund*innen und Valeriana kommt zustande, wenn Valeriana die Buchungsanfrage bestätigt hat und der Auftrag entsprechend zugeteilt werden konnte. Angebotene Leistungen sind: Reinigung, Waschen, Bügeln, Nähen, Recycling, Feriendienst, Petsitting und Besorgungen erledigen. Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der bei Bestellung vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
  • Die angegebene Dauer pro Einsatz beim 1. Termin dient lediglich der Orientierung. Verrechnet wird die wirklich geleistete Zeit. Nach dem 1. Einsatz wird mit der Kund*in die fixe Anzahl Stunden festgelegt. (Bsp. 4h) Möchte man eine Änderung des Einsatzes vornehmen, ist das Valeriana Backoffice vorab zu informieren. Entsprechend werden die Stunden angepasst. Dies dient der Planbarkeit der Mitarbeiter*innen. Werden Veränderungen nicht mindestens 1 Tag vor dem Einsatz dem Backoffice mitgeteilt, wird regulär die vorgesehene Einsatzzeit verrechnet. Zusätzliche Änderungen und Ergänzungen durch die Auftraggeber*in sind eine Auftragsveränderung- und erweiterung und werden separat in Rechnung gestellt. Sofern die beauftragte Zeit nicht dem in Auftrag gegebenen Aufwand genügt, kann keine Gewährleistung erfolgen.
  • Ausschlaggebend für die Austellung der Rechnung ist der Arbeits- bzw. Stundenrapport mit der zuvor vereinbarten Einsatzzeit. Anschliessend wird die Rechnung mit dem Auftragdatum und geleisteten Auftragsstunden in Rechnung gestellt. Der Rapport bildet die Basis für die Rechnungsstellung und spiegelt die geleistete Zeit.
  • Die nach dem 1. Einsatz vereinbarte Zeit wird eingehalten und dient als Orientierung und Rahmen. Bei Vorliegen von Mehraufwand oder Vergabe von Zusatzaufträgen kann es zu zeitlichen Differenzen kommen, welche in Rechnung gestellt werden.
  • Valeriana ist darum bemüht, einen möglichst kurzen Anfahrtsweg für die Mitarbeiter*innen zu den Kunden*innen zu gewährleisten. Ausserhalb der ÖV Zone der Valeriana-Mitarbeiter*in wird zusätzlich das Anschlussticket zum Halbtax-Tarif monatlich in Rechnung gestellt. Ein Beispiel für die Region Zürich: Von der ZVV Zone 110 zur ZVV Zone 121 fallen zusätzliche Kosten von CHF 6.20 für den Hin- und Rückweg der Valeriana-Mitarbeiter*in an. Diese Kosten werden der Valeriana-Mitarbeiter*in ausbezahlt.
  • Valeriana wählt die Mitarbeiter*in aus. Die Auftraggeber*in hat das Recht, eine andere Mitarbeiter*in zu wählen. Das ist jedoch nur möglich, wenn ein Grund für den Wechsel angegeben wird. Der Vertrag ist nicht an bestimmte Mitarbeiter*innen gebunden. Die Absenz durch Ferien, Krankheit oder die Auswechslung ist kein Grund für die sofortige Auflösung des Vertrags. Valeriana ist immer darum bemüht, dass die gleiche Mitarbeiter*in vor Ort tätig ist und somit die persönliche Interaktion und der Aufbau einer Beziehung gewährleistet sind.
  • Die per E-Mail zugeschickte Anleitung für Kund*innen, sowie die bei der Bestellbestätigung geschickte Checkliste, sind ein fester Bestandteil aller Aufträge und Verträge und sind damit von beiden Parteien einzuhalten.
  • Bei Krankheit müssen vereinbarte Termine seitens Kund*innen 24 Stunden vorher abgesagt werden (Wochenenden ausgenommen). Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden regulär in Rechnung gestellt. Terminausfälle seitens Kund*innen müssen generell mit Ersatzterminen kompensiert werden und 3 Tage im Voraus per E-Mail oder Telefon bekanntgegeben werden. Eine Ausnahme ist bei Krankheit und anderen Notfällen gegeben.

Was geschieht, wenn ich Termine verschiebe oder annulliere? Was muss ich beachten? Bei Ferienabwesenheit und anderen Verhinderungen ist folgendes zu beachten. Wir unterscheiden in Terminverschiebungen und Terminannullierungen:

Terminverschiebungen pro Jahr (mit Ersatztermin):

  • Intervall alle 2 Wochen: Max. 5 Termine -> ab 6. Terminverschiebung wird eine Stunde Aufwand verrechnet.
  • Intervall wöchentlich: Max. 10 Termine -> ab 11. Terminverschiebung wird eine Stunde für Aufwand verrechnet.

Terminannullierung pro Jahr (ohne Vereinbarung von Ersatztermin):

  • Intervall alle 2 Wochen: Max. 5 Termine -> ab 6. Terminannullierung wird geplanter Aufwand der Stunden verrechnet.
  • Intervall wöchentlich: Max. 10 Termine -> ab 11. Terminannullierung wird geplanter Aufwand der Stunden verrechnet.

So stellen wir sicher, dass die finanzielle Sicherheit unserer Mitarbeiter*innen nicht gefährdet wird. Die Mitarbeiter*in bekommt ihren Anteil ausbezahlt. Während der Kündigungsfrist dürfen keine Termine storniert werden, da sonst die Kündigungsfrist umgangen wird. Ist das der Fall werden die Stunden trotzdem, auch ohne Einsatz, verrechnet. Falls eine lange Abwesenheit geplant ist, kann, nach Vereinbarung, eine Pause eingelegt werden.

  • Falls unsere Mitarbeiter*innen krank sind oder in die Ferien gehen, wird durch Valeriana vorab informiert. Nach Möglichkeit wird ein Ersatz organisiert. Das kann allerdings nicht immer gewährleistet werden, da Personalknappheit bestehen kann.
  • Endreinigungen mit Abnahmegarantien, Räumungen oder Möbelverschiebungen, Vorhangs- und Teppichreinigung werden nicht angeboten und auch nicht ausgeführt.

Leistungsbeschreibung:

Unterhaltsreinigung

Was ist eine Unterhaltsreinigung? (auch Sichtreinigung genannt)

Bei Valeriana bieten wir «Unterhaltsreinigungen» an. Die Unterhaltsreinigung ist die sich wiederholende Reinigung einer Wohnung, eines Hauses oder Büros in einem regelmässigen Zeitabstand.

Der Zeitabstand (täglich, wöchentlich, alle 2 Wochen oder monatlich) wird immer individuell zwischen der Kund*in und Valeriana abgestimmt. Alle Arbeiten, welche Teleskop-Stiele oder Leitern benötigen (also über 2.20 m), sind nicht im Bereich der Unterhaltsreinigung enthalten und gehören in die höhere Leistungskategorie «Zwischenreinigung».

Die Unterhaltsreinigung kann für alle denkbaren Objekte angewendet werden und umfasst die Reinigung von privaten Haushalten, Treppenhäusern, Büroräumen, Geschäftsstellen, Schulen, Kindertagesstätten, Supermärkten und Einkaufszentren. Gut zu wissen: Das Mobiliar wird generell nicht beiseite geschoben, um darunter zu reinigen. Nachfolgend wird aufgelistet, was die Unterhaltsreinigung beeinhaltet:

Unterhaltsreinigung Bodenbeläge

  • Bodenbeläge inkl. Teppiche werden trocken gesaugt mit Staubsauger
  • Hartbodenbeläge, wie z.B. Fliesen werden mit dem Mopp nass gewischt

Unterhaltsreinigung Sanitärbereich

  • Staub- und Feucht-Reinigung bis Ablagehöhe 2.20 m (ohne Deckenlampen)
  • WCs, Sanitär-Anlagen, Nassbereiche, Urinal, WC-Becken, Waschbecken, Badewanne und Duschkabine werden gründlich mit Reinigungsmittel gereinigt
  • Armaturen, Spiegel und Wandfliesen im Spritzbereich werden feucht behandelt und gereinigt
  • Hygiene- bzw. Abfallbehälter werden entleert
  • Hartbeläge werden im Nasswisch-Verfahren gereinigt
  • Türen im Griffbereich und Fensterbänke (innen), Lichtschalter, Wandschmuck, Decken und Wandleuchten, Heizkörper werden nach Bedarf feucht gereinigt

Unterhaltsreinigung Wohn- und Küchenbereich

  • Staub- und Feucht-Reinigung bis Ablagehöhe 2.20 m (ohne Deckenlampen). Bei hohen Schränken, anderen ausserordentlichen Dingen über unserem Standard bitte uns für eine Besprechung kontaktieren, wir finden immer eine Lösung.
  • Textile Bodenbeläge werden gründlich staubgesaugt
  • Hartbodenbeläge (PVC, Linoleum, Holzböden) werden nass gewischt und Böden mit Mopp aufgenommen
  • Küchenschränke aussen und Griffspuren werden feucht abgewischt, Arbeitsplatte, Küchenspüle und Armaturen werden gereinigt und feucht abgewischt
  • Fliesen im Küchenbereich werden feucht abgewischt
  • Spiegel werden ganzflächig feucht abgewischt
  • Fenster und Türen im Griffbereich werden feucht abgewischt die Griffspuren werden entfernt
  • Fenstersimse, Lichtschalter, Wandbeleuchtkörper, Heizkörper (nach Bedarf) werden feucht abgewischt
  • Allgemeine Oberflächenreinigung von Mobiliar. Dieses wird feucht abgewischt
  • Spinnweben werden entfernt, sofern dafür keine Leiter notwendig ist

Wir machen auch gerne mehr für dich! Folgende Services bieten wir im Bereich Reinigung zusätzlich an:

  • Fensterreinigung mit Kärcher (innen und aussen)
  • Kühlschrankreinigung
  • Backofenreinigung
  • Bügeln

Für die zusätzlichen Services ausserhalb der Unterhaltsreinigung bitte wir dich Valeriana vorab per E-Mail service@valeriana.ch oder telefonisch zu kontaktieren.

Folgende Arbeiten gehören nicht in die Rubrik Unterhalts- oder Sichtreinigung und werden von Valeriana nicht angeboten:

  • Reinigung der Fenster und Rahmen innen wie aussen und Storen, sobald eine Leiter notwendig ist
  • Grundreinigung, Steinboden- oder Parkettboden oder Pflegebehandlung
  • Teppich-Grundreinigung: Extrahieren, entfernen von Flecken etc.
  • Lampen, Schränke etc. über Höhe 2.20 m reinigen
  • Zwischen- und Grundreinigung im Sanitärbereich, wie z.B. Duschkabine, Badewanne, WC’s, Lavabos und Fliesen - sowohl alle Armaturen

Art. 3

Reinigungsmaterial

  • Kund*innen stellen folgende Geräte kostenlos und funktionstüchtig zur Verfügung: Staubsauger inkl. Ersatzstaubsack, Wischmopp-Gerät (inkl. 2 Moppaufsätzen), 10l Eimer und Haushaltspapier. Alle anderen Utensilien (Microfasertücher, nicht kratzende Schwämme, Staubwedel und Reinigungsmittel (Bad-, Küchen-, Glas-, Ofen-, WC- und Kalkreiniger, Fettlöser und Allzweckseife)) bringen die Valeriana Mitarbeiter*innen in ihrem Reinigungsrucksack mit. Wir arbeiten mit ökologisch verträglichen Produkten der Marke Uni Sapon. Die Produkte sind im Stundenbasislohn bereits enthalten und werden nicht separat in Rechnung gestellt. Die Kund*innen sind darum bemüht, die Mitarbeiter*in bei der Erfüllung des Auftrags so gut wie möglich zu unterstützen.
  • Falls aufgrund falscher Arbeitsutensilien Gegenstände und Sachen beschädigt werden sollten, wird jegliche Haftung augeschlossen.

Art. 4

Konditionen und Fälligkeit

  • Eine gebuchte Stunde besteht aus 55 Minuten Arbeitszeit. Kund*innen verpflichten sich, den geschuldeten Betrag durch die erbrachte Leistung innert 10 Tagen zu begleichen. Eine 1. Mahnung ist gratis. Bei der 2. Mahnung hält sich Valeriana vor, CHF 25.00 in Rechnung zu stellen, da ein Mehraufwand entstanden ist. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich der Kund*in in Rechnung gestellt.

Art. 5

Sorgfaltspflicht und Haftung

  • Valeriana führt die in Auftrag gegebenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kund*innen aus und gewährleistet deren Erfolg. Die Kund*in verpflichtet sich im Rahmen der Möglichkeiten bei der Vertragserfüllung mitzuwirken. Kund*innen sind beispielsweise dafür verantwortlich, dass die Mopp-Aufsätze für jeden Einsatz gewaschen vorliegen und das oben aufgeführte Hilfsmaterial (Staubsauger mit Ersatzsack, Mopp-Gerät, 10l Eimer, Haushaltspapier etc.) zugänglich und funktionstüchtig sind.
  • Valeriana besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung haftet für Folgeschäden im Rahmen der rechtlichen Haftpflicht (Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio.). Für andere Schäden, ausserhalb der Betriebshaftpflicht (Kulanz), ist die Haftung von Valeriana auf CHF 500.00 limitiert. Ebenso für Schäden jeder Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt. Valeriana haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Abnutzungen von Geräten oder Objekten (Bügeleisen, Staubsauger etc.) sowie geringfügige Kratzer am Parkett oder an Glas- oder Keramikoberflächen sind keine Schäden und somit von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Oberflächen, Möbel oder andere Materialien, welche besondere Pflege brauchen, sind den Mitarbeiter*innen vor Aufnahme der Arbeit mitzuteilen. Falls das nicht passiert, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
  • Falls die Valeriana-Mitarbeiter*in Näh-, Wasch- oder Bügelarbeiten übernimmt, wird mit höchster Sorgfalt gearbeitet. Mitarbeiter*innen bitte auf Besonderheiten z.B bei der Pflege etc. hinweisen. Kleidung aus Seide oder anderen empfindlichen Materialien (Wolle) ist an eine professionelle Textilreinigung zu übergeben. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden.
  • Entsteht ein Schaden, muss dieser innert 24 Stunden beim Valeriana gemeldet werden, damit der Schadenshergang besichtigt bzw. überprüft werden kann. Foto des Schadens und Quittungen müssen zur Verfügung gestellt werden. Für nachträglich und zu spät gemeldete Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
  • Für einmalige Aufträge besteht keine Schadenshaftpflicht.
  • Valeriana haftet nicht für datenschutzrechtliche Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Plattformen entstehen. Auch für Inhalte auf verlinkten Seiten wird keine Haftung übernommen. Der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Nutzungsbedingungen.

Art. 6

Schlüsselabgabe und Verlust

  • Es ist die Entscheidung der Kund*innen, der Mitarbeiter*in einen Schlüssel abzugeben. Kommt es durch das mögliche Verschulden einer Mitarbeiter*in zum Verlust des Schlüssels, haftet Valeriana nicht. Trotzdem kommen wir selbstverständlich unserer Sorgfaltspflicht nach und achten sehr gut auf die Schlüssel. Eine Schlüsselquittung wird durch das Valeriana-Büro abgegeben. Die Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult. Werden Schlüssel im Briefkasten oder an ähnlichen Orten deponiert, ist ebenfalls jede Haftung ausgeschlossen. Als sichere Alternative empfehlen wir die Installation einer Schlüsselbox. Weitere Informationen und Empfehlungen zur Schlüsselbox sind in unserem online Magazin zu finden. Bei Auftragsende oder Wechsel findet die normale Schlüsselretournierung via Depot im Briefkasten oder persönlich statt. Schlüssel werden nicht per Post versendet.

Art. 7

Personal

  • Valeriana bestätigt, dass sämtliche eingesetzte Mitarbeiter*innen in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und diese korrekt abgewickelt werden.

Art. 8

Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht

  • Valeriana und deren Mitarbeiter*innen verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiter zu geben. Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Die Kund*in erklärt sich ebenfalls damit einverstanden der Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse zu unterliegen.
  • Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe Valeriana und deren Beschäftigten in irgendeiner Art und Weise schaden könnten. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses fort.

Art. 9

Arbeitszeiten

  • Normalarbeitszeit: Montag – Freitag (08:00 – 22:00 Uhr) & Samstag (08:00 - 20:00 Uhr)
  • Keine Arbeitszeiten:: Sonntag und gesetzliche nationale Feiertage

Art. 10

Hotline - Direkter Kontakt

  • Die Hotline Tel. +41 44 500 28 72 steht den Kund*innen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Gut erreichbar ist Valeriana auch per E-Mail unter service@valeriana.ch oder WhatsApp +41 78 605 36 85.

Art. 11

Schlussbestimmungen

  • Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Valeriana (Social Impact Venture Philanthropy GmbH) und der Auftraggeber*in sowie für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Valeriana, der Social Impact Venture Philanthropy GmbH in Zürich.
  • Ist eine Vereinbarung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.